der Handelsgesellschaft DATALAN Quality Instruments s.r.o., mit dem Sitz Púchovská 8, 831 06 Bratislava - Rača, Firmen-Nr. (ID-Nr. des Unternehmens): 31 403 964, UID-Nr.: SK2020347714, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I in der Sektion Sro und im Einlageblatt Nr.: 9708/B, Kontaktangaben: die E-Mail-Adresse: info@h3d.sk oder info@dqi.sk, Telefonnummer: +421 2 323 70 101  (anschließend nur noch als „AGB“ bezeichnet).

 

I.         Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Gesellschaft DATALAN Quality Instruments s.r.o. ist Anbieter von Fertigungsleistungen mittels 3D-Druck aus bestimmten Materialien und mit unterschiedlicher Oberflächengestaltung aufgrund der Kundenanforderungen und erbringt ebenfalls verschiedene mit dem 3D-Druck zusammenhänge Beratungsleistungen und sonstige Leistungen, wie z.B. die Datenvorbereitung für den 3D-Druck, 3D-Modelierung, Reverse Engineering, Prototypenentwicklung, topologische Anpassungen, Kennzeichnung der Drucke u.ä. Diese AGB beziehen sich auf Vertragsbeziehungen, die zwischen der Gesellschaft DATALAN Quality Instruments s.r.o. (anschließend nur noch als „Verfertiger“ bezeichnet) und jedem Auftraggeber von Leistungen entstehen, die von der Gesellschaft DATALAN Quality Instruments s.r.o. im Zusammenhang mit dem 3D-Druck (anschließend nur noch als „Auftraggeber“ bezeichnet) erbracht werden ob nun aufgrund der Verwendung beliebiger Leistungen befindlich auf der Internetdomäne h3d.sk oder aufgrund eines abgeschlossenen Werkvertrags (ob nun in Schriftform oder mittels der durch den Auftraggeber aufgegebenen Bestellung und ihrer Akzeptierung durch den Verfertiger in elektronischer Form). Diese AGB sind Bestandteil eines jeden zwischen dem Verfertiger und dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrags. Der Auftraggeber kann eine natürliche Person, wie auch eine juristische Person sein, wobei ein Verbraucher im Sinne der Rechtsvorschriften nur eine natürliche (physische) Person sein kann, welche Waren/Dienstleistungen einkauft und die beim Abschluss und der Erfüllung des Vertrags weder im Rahmen ihres Geschäftsgegenstandes, noch einer anderen Geschäftstätigkeit agiert.
     
  2. Durch das Ausfüllen des Bestellformulars auf der Internetdomäne online.h3d.sk und der Bestätigung sich mit diesen AGB (anschließend nur noch als „Bestellung“ bezeichnet) vertraut gemacht zu haben, akzeptiert der Auftraggeber diese AGB des Verfertigers und tritt diesen bei, die einen Bestandteil einer jeden Bestellung und eines jeden Werkvertrags darstellen und unter der Internetdomäne online.h3d.sk ständig zugänglich sind.
     
  3. Der Auftraggeber akzeptiert ebenfalls diese AGB und tritt diesen bei, wenn es zur Unterzeichnung eines Werkvertrags in Papierform kommt oder es auf eine andere Weise zu einer Vereinbarung kommt hinsichtlich der vom Verfertiger erbrachten Leitungen (z.B. mittels E-Mail), unter der Voraussetzung, dass ein Bestandteil des Werkvertrags in Papierform diese AGB sind, bzw. ein Verweis auf deren Existenz durch die Angabe eines Links zur Internetdomäne, wo die AGB zugänglich gemacht werden oder dass Bestandteil einer anderen Vereinbarungsweise zwischen dem Auftraggeber und dem Verfertiger diese AGB sind, bzw. ein Verweis auf deren Existenz durch die Angabe eines Links zur Internetdomäne, welcher die AGB zu entnehmen sind.
     
  4. Der Verfertiger ist auch Betreiber eines Systems für elektronischen Handel mittels der Internetseite online.h3d.sk (anschließend nur noch als „Geschäft“ bezeichnet).
     
  5. Für die Vertragsbeziehungen (wie auch weitere Rechtsbeziehungen, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben können) mit einer natürlichen Person, die beim Abschluss oder der Leistung (Erfüllung) eines Vertrags mit dem Verfertiger gem. dieser AGB weder im Rahmen des Gegenstandes ihrer Geschäftstätigkeit, noch einer anderen Geschäftstätigkeit agiert, beziehen sich neben den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 (Gbl.) Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften — auch gesonderte Vorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 102/2014 (Gbl.) über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Ware oder Erbringung von Leistungen aufgrund eines auf die Ferne abgeschlossenen Vertrags oder eines Vertrags, der außerhalb der Betriebsräumlichkeiten des Verfertigers abgeschlossen wurde und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, oder das Gesetz Nr. 250/2007 (Gbl.) über den Verbraucherschutz (Verbraucherschutzgesetz) und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 (Gbl.) über Ordnungswidrigkeiten (immer in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften).
     
  6. Auf die Vertragsbeziehungen (wie auch weitere Rechtsbeziehungen, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben können) mit einer juristischen Person, bzw. mit einer natürlichen Geschäftsperson, d.h. mit jeder Person, die kein Verbraucher ist — beziehen sich die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 (Gbl.) Handelsgesetzbuch in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften.
     
  7. Der Auftraggeber ist jedwede (natürliche oder juristische) Person, welche die Bestellung mittels der Webseite des Verfertigers online.h3d.sk ausgefüllt und abgeschickt hat und gleichzeitig diese eine E-Mail-Mitteilung vom Verfertiger über den Empfang der Bestellung erhielt und gleichzeitig dem Verfertiger den Werkspreis bezahlte. Ein Auftraggeber ist ebenfalls jede Person, die die Bestellung auf eine andere Weise aufgab und nachweislich die Akzeptierung des (Preis)Angebots des Verfertigers und dieser AGB bestätigte. Ein Auftraggeber ist auch jede Person, die den Werkvertrag in Papierform abgeschlossen hat.
     
  8. Unter dem Begriff "Bestellung" ist ein durch den Auftraggeber ausgefülltes und abgeschicktes Bestellformular zu verstehen, das durch ein Geschäftssystem verarbeitet wurde. Falls der Verfertiger nicht die Bestellmöglichkeit mittels des Bestellformulars im Sinne des vorangehenden Satzes nutzt, gilt als Bestellung auch eine andere (und zwar auch nachträglich) nachweisliche Bestellweise (z.B. eine telefonische Bestellung, Bestellung per E-Mail oder Post an die Adresse des Verfertigers, eine schriftliche dem Verfertiger übergebene Bestellung, Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform).
  1. Die Bestellung enthält Informationen über den Kunden und über die bestellte Ware/Dienstleistung. Aufgrund der Bestellung wird dem Kunden automatisch eine Rechnung für die Bezahlung des Preises generiert. Falls der Auftraggeber nicht die Möglichkeit der Bestellung mittels des Bestellformulars nutzt, sondern die Bestellung anderweitig tätigt, übersendet der Verfertiger an den Auftraggeber das (Preis)Angebot, bzw. die Rechnung an die vom Auftraggeber bestimmte E-Mail-Adresse.
  1. Unter dem Begriff Ware/Dienstleistung ist Ware und/oder eine Dienstleistung des Verfertigers im Zusammenhang mit dem 3D-Druck zu verstehen. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen kann auf der Internetdomäne h3d.sk oder im Geschäft angegeben werden, jedoch geht es da immer lediglich um eine illustrative Aufzählung der Waren und Dienstleistungen. Die Bestellung einer konkreten Ware/Dienstleistung gem. den Anforderungen des Auftraggebers ist immer erst nach erfolgter Akzeptierung durch den Verfertiger entsprechend seiner aktuellen betrieblichen Möglichkeiten möglich und gültig. Die Beschreibung der bestellten Ware/Dienstleistung steht in der vom Verfertiger akzeptierten Bestellung, bzw. im unterzeichneten Werkvertrag.
  1. Der Betrieb des Verfertigers und bzw. auch der Abnahmeort für die Übergabe/Übernahme der Ware/Dienstleistungen (sofern eine persönliche Abnahme in Frage kommt) — befindet sich unter der Adresse: Púchovská 8, 831 06 Bratislava, Slowakische Republik.

 

II.        Bestellung der Ware/Dienstleistung - Vertragsabschluss

  1. Die elektronische Bestellung der Ware/Dienstleistung getätigt in Form eines ausgefüllten Bestellformulars und die anschließende Begleichung des Preises im Sinne der automatisch generierten Rechnung stellt einen Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags dar.
  1. Zur Akzeptierung der Bestellung der Ware/Dienstleistung durch den Verfertiger und somit zum Abschluss des Werkvertrags kommt es aufgrund einer schriftlichen Bestätigung (in Form eines an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers zugeschickten elektronischen Dokuments) des Empfangs der Bestellung und gleichzeitig durch die Gutschreibung des Preises für die Ware/Dienstleistung dem Konto des Verfertigers in dessen voller Höhe. Der Preis gilt als beglichen am Tag seiner vollständigen Gutschreibung dem Konto des Verfertigers, wie es in der Rechnung angegeben ist.
  1. Als Antrag zum Abschluss eines Werkvertrags gilt auch die Zusendung eines (Preis)Angebots - erstellt durch den Verfertiger aufgrund der Bestellung des Auftraggebers, die auf eine andere Art als dem Ausfüllen des Bestellformulars erfolgte. Zum Abschluss des Werkvertrags kommt es in diesem Fall durch die schriftliche Bestätigung (in Form eines an die E-Mail-Adresse des Verfertigers verschickten elektronischen Dokuments oder per Post) des Empfangs des (Preis)Angebots durch den Auftraggeber und durch die Gutschreibung des Preises für die Ware/Dienstleistung auf das Konto des Verfertigers in voller Höhe.
  1. Ein Werkvertrag kommt auch durch die Unterschrift des jeweils letzten Teilnehmers des Werkvertrags in seiner schriftlichen Ausfertigung zustande (sofern dieser der Auftraggeber ist, so geschieht dies durch die Zustellung der Originalausfertigung des Vertrags an den Verfertiger) und durch die Gutschreibung des Preises für die Ware/Dienstleistung auf das Konto des Verfertigers in voller Höhe.
  1. Im Falle der Bestellung mittels des Bestellformulars ist der Auftraggeber verpflichtet dem Verfertiger den Preis für die Ware/Dienstleistung in voraus zu bezahlen, andernfalls kommt es zu keinem Vertragsabschluss und der Verfertiger ist nicht verpflichtet die Ware zu fertigen oder die Dienstleistung zu erbringen, es sei denn, der Verfertiger übermittelt ausdrücklich eine andere Fälligkeit oder dass die Bezahlung erst nach der Lieferung der Ware/Dienstleistung erfolgt.
  1. Der Verfertiger ist berechtigt zeitlich die Gültigkeit seines (Preis)Angebots durch Angabe einer Frist im Angebot oder Angabe eines Fälligkeitsdatums auf der ausgestellten Rechnung einzuschränken. Falls zum jeweiligen Termin das (Preis)Angebot vom Auftraggeber nicht akzeptiert wird oder der Preis für die Ware/Dienstleistung nicht beglichen wird, so ist der Verfertiger nicht verpflichtet die Ware zu fertigen oder die Dienstleistung zum jeweiligen Preis zu erbringen und das selbst dann nicht, wenn es nach der Verstreichung zur Akzeptierung des ursprünglichen (Preis)Angebots des Verfertigers kommt.
  1. Bei einer Bestellung im Sinne des Punktes 3 oder 4 dieses AGB-Artikels, ist der Auftraggeber verpflichtet den Preis für die Ware/Dienstleistung aufgrund der vom Verfertiger ausgestellten und an den Auftraggeber zugestellten Rechnung zu bezahlen. Im Falle eines Verzugs des Auftraggebers mit der Bezahlung des Preises, hat der Verfertiger Anspruch vom Auftraggeber die Bezahlung einer Vertragsstrafe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden auch nur angefangenen Verzugstag und gleichzeitig auch eine einmalige pauschale Ersatzleistung von 20,00 € (zwanzig Euro) für Dienstleistungen, die mit den Verwaltungsarbeiten zusammenhängen.
  1. Der Werkvertrag wird immer befristet abgeschlossen und erlischt mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Verfertigers und des Auftraggebers aus diesem Vertrag, sofern dieser Vertrag nicht etwas Anderweitiges vorsieht.
  1. Der Auftraggeber nimmt insbesondere und ausdrücklich zur Kenntnis, dass es mittels einer Bestellung nicht möglich ist die Fertigung einer solchen Ware in Form eines 3D-Drucks zu bestellen, wenn die Fertigung, Komplettierung, Wartung, Lagerung, Verwendung und der Verkauf dieser Ware verboten oder durch gesonderte rechtliche Vorschriften, durch die Erteilung einer Sondergenehmigung von einer staatlichen Behörde; durch die Erlangung eine Sonderlizenz u.ä. geregelt ist, und dementsprechend kann auch die Erbringung solcher Leistungen nicht bestellt werden, deren Ergebnis im Zusammenhang mit dem vorstehend genannten (nicht zulässigen) Umstand verwendet werden könnte, insbesondere ist es nicht möglich den 3D-Druck von Waffen, Munition, ihrer Bestandteile, von Kriegsmaterial (einschließlich seiner Bestandteile) zu bestellen, die in der Militärindustrie zum Einsatz kommen könnten (sofern diese die im ersten Teil dieses Satzes genannte Definition erfüllen).

 

III.      Waren-/Dienstleistungspreis und Zahlungskonditionen

  1. Der Preis der Waren/Dienstleistungen, die mittels des Geschäfts bestellt wurden, wird immer separat für jeden einzelnen Kunden (Auftraggeber) und für jeden Geschäftsfall nach dem Ausfüllen des Bestellformulars auf der Webseite des Verfertigers online.h3d.sk generiert. Im Falle der Bestellung im Sinne des Art. II Punkt 3 der AGB, schickt der Verfertiger an den Auftraggeber per E-Mail ein Angebot an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
  1. Der Verfertiger garantiert nicht die zeitliche Gültigkeit der Preise für die Ware/Dienstleistung im Falle einer gleichen Bestellung in einem wie auch immer gearteten Zeitintervall. Um jegliche Zweifel auszuschließen gilt jedoch, dass sich der Preis, welcher im Falle der konkreten Bestellung generiert wurde, nach dessen Begleichung innerhalb der vom Verfertiger festgesetzten Fälligkeitsfrist — nicht mehr ändert.
  1. Der Warenpreis beinhaltet nicht deren Beförderung zum Auftraggeber und auch keine weiteren mit der Warenlieferung verbundenen Kosten (Verpackung u. ä.). Der Preis der Dienstleistung beinhaltet nicht die Übergabe jeglicher Dokumentation, Unterlagen oder von Daten, die mit dem Dienst zusammenhängen — an den Auftraggeber und das weder in Papierform, noch auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Der Verfertiger kann jedoch nach eigenem Ermessen entscheiden die Beförderung zum Kunden auf eigene Rechnung vorzunehmen oder die Dokumentation, Unterlagen oder Daten auch auf einem von diesem gewählten Datenträger zu liefern.
  1. Der Verfertiger ist vorsteuerabzugsberechtigt (Mehrwertsteuer - MwSt.). Falls die Lieferung der Ware/Dienstleistung eine steuerbare Leistung darstellt, erhöht sich der Preis, sofern es die gültigen Rechtsvorschriften vorsehen, jeweils um den aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz, es sei denn, die Preisangabe besagt etwas Anderweitiges (z.B. dass der Preis bereits inkl. MWSt. angegeben ist). Im Preis sind auch keinerlei andere Steuern oder Gebühren, aber auch keine lokalen Steuern oder lokale Gebühren je nach Lieferort inbegriffen und falls die Verpflichtung entsteht solche zu bezahlen, erhöht sich der Preis um deren jeweilige Höhe, bzw. falls dies in Betracht kommt – werden diese vom Auftraggeber im gesamten Umfang bezahlt. Das Grundzahlungsmittel ist hier die Euro-Währung.
  1. Sollte der Verfertiger die Ware/Dienstleistung noch vor der Bezahlung des Preises liefern, erlangt der Auftraggeber das Eigentumsrecht zur Ware/Dienstleistung erst durch die vollständige Bezahlung des gesamten Preises für die Ware/Dienstleistung.

 

IV.       Lieferung der Ware/Dienstleistung

  1. Der Verfertiger ist verpflichtet die Ware/Dienstleistung dem Auftraggeber in der bestellten Menge und Qualität zu liefern und im Falle eines Auftraggebers, welcher Verbraucher ist, auch zusammen mit diesen AGB und den steuerrechtlich relevanten Belegen, die sich auf die Ware/Dienstleistung beziehen, wie auch mit anderen Unterlagen, sofern diese existieren und für die Benutzung der Ware/Dienstleistung notwendig sind (falls diese der Verfertiger nicht bereits schon vorher übermittelt hat). Falls eine schriftliche Verfertigung dieser AGB dem Auftraggeber (welcher ein Verbraucher ist) nicht spätestens mit der Ware/Dienstleistung geliefert wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet diesen Umstand dem Verfertiger in einer Frist von spätestens drei Tagen ab dem Tag der Übernahme der Ware/Dienstleistung schriftlich zu melden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Pflicht des Verfertigers eine schriftliche Gleichschrift dieser AGB zu liefern bereits erfüllt wurde.
  1. Der Verfertiger bearbeitet die empfangenen Bestellungen normalerweise in einer Reihenfolge vor, in welcher sie diesem zugestellt werden. Die Fertigungszeit der bestellten Ware/Dienstleistung hängt vom bestellten Material ab, welches zur Erstellung des jeweiligen 3D-Drucks verwendet wird, ferner von den zusätzlichen Änderungen und von der Stückzahl, bzw. der Komplexität der bestellten Dienstleistung und im Falle eines einfachen 3D-Drucks oder eines 3D-Drucks mit niedriger Stückzahl beträgt diese Fertigungszeit normalerweise 3-5 Werktage ab dem Tag, wo der Preis für die Ware/Dienstleistung dem Konto des Verfertigers gutgeschrieben wurde, bzw. ab der Akzeptierung der Bestellung durch den Verfertiger, sofern der Verfertiger die Fälligkeit des Preises nicht erst für die Zeit nach der erfolgten Lieferung der Ware/Dienstleistung festsetzt. Falls beim Ausfüllen des Bestellformulars, im (Preis)Angebot und im Werkvertrag eine andere Fertigungszeit der Ware/Dienstleistung genannt wird, so gilt diese andere Zeit. Der Verfertiger ist berechtigt im Rahmen des Bestellformulars, im (Preis)Angebot, im Werkvertrag eine beliebige andere Lieferfrist anzugeben, abhängig von den betrieblichen Möglichkeiten und der Auftraggeber akzeptierte durch die Fertigstellung und Absendung des Bestellformulars, durch die Akzeptierung des (Preis)Angebots oder durch die Unterzeichnung des Werkvertrags die jeweilige Lieferfrist, bis sie vom Verfertiger festgesetzt wurde. Der Verfertiger ist im Falle besonderer Umstände (z.B. Fälle höherer Gewalt, lang andauernde Störung des 3D-Druckes, Mangel an notwendigen Rohstoffen auf dem Markt) berechtigt an den Auftraggeber eine Mitteilung über das Vorkommen eines solchen Umstandes und eine einseitige Verlängerung der Lieferfrist zu schicken, höchstens jedoch um die gleiche Anzahl von Tagen, wie die ursprünglich vereinbarte Fertigungszeit der Ware/Dienstleistung war. Falls der Auftraggeber ein Verbraucher ist und der Gegenstand der Bestellung nicht nur Ware, sondern auch Dienstleistungen sind — gelten die genannten Zeiten nur falls der Auftraggeber den Verfertiger um die Leistungserbringung vor Ablauf der Vertragsrücktrittsfrist gem. dem Punkt 11 ersucht hat. Nach der Erstellung der Ware/Erbringung der Dienstleistung sorgt der Verfertiger für dessen Versand an den Auftraggeber und benachrichtigt diesen davon.
  1. Sollte der Verfertiger nicht in der Lage sein dem Auftraggeber die bestellte Ware/Dienstleistung zu liefern, und das trotz des Umstandes, dass es zum Abschluss eines Vertrags kam, ist dieser verpflichtet darüber unverzüglich den Auftraggeber zu informieren und diesem binnen 15 Tagen den bezahlten Preis für die nicht gelieferte Ware/Dienstleistung zu erstatten, sofern die Vertragsparteien diesbezüglich keine Ersatzleistung vereinbaren. Durch die Rückerstattung des bezahlten Preises erlischt die Vertragsbeziehung zwischen dem Verfertiger und dem Auftraggeber automatisch und ohne die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzes durch irgendeine der Parteien.
  1. Der Lieferort der bestellten Ware ist die vom Auftraggeber in der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferweise der Dienstleistung ergibt sich aus dem Charakter der bestellten Dienstleistung, wobei (sofern nichts anderweitig vereinbart), keinerlei Dokumentation, Unterlagen oder Daten, die mit der Dienstleistung zusammenhängen — dem Auftraggeber übergeben werden und zwar weder in Papierform, noch auf einem dauerhaften oder anders gearteten (Daten)Träger.
  1. Die Warenlieferung tätigt der Verfertiger (mit eigenen Mitteln) zu Händen des Auftraggebers (oder durch den Auftraggeber einer beauftragten Person) oder mittels eines Dritten (Transport- u. Versandunternehmen). Die Übergabe der Leistung an den Auftraggeber (sofern infrage kommend und sofern es sich nicht z.B. nur um Leistungen handelt, die Durchführung eines 3D-Drucks notwendig sind) wird gesondert vereinbart (z.B. im (Preis)Angebot, schriftlich im Werkvertrag).
  1. Die Lieferung der Ware erfolgt durch deren Lieferung an den Auftraggeber (oder an eine vom Auftraggeber betraute Person), bzw. deren Übergabe zur Beförderung an den ersten Frachtführer. Für die Übergabe der Dienstleistung (sofern in Betracht kommen) an den Auftraggeber gilt der vorangehende Satz entsprechend.
  1. Die beförderte Ware muss auf eine geeignete Weise und sicher verpackt sein. Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift im Frachtbrief/Lieferschein neben der Warenlieferung gleichzeitig auch den Umstand, dass die Verpackung unversehrt war und die Ware vollständig im Sinne der Bestellung geliefert wurde.
  1. Sofern die Übergabe einer Dienstleistung in Betracht kommt (und es sich z.B. nicht lediglich um Leistungen handelt, die zur Durchführung eines 3D-Drucks notwendig sind, wo deren Erbringung erfolgt und faktisch auch direkt bestätigt wird durch die eigentliche Umsetzung des 3D-Drucks der Ware) — gelten für die Lieferung und Lieferbestätigung entsprechend der Bestimmungen für Warenlieferungen.
  1. Bei persönlicher Abnahme durch den Auftraggeber in der Betriebsstätte des Verfertigers bei einer sichtbaren Warenbeschädigung, bzw. bei feststellbaren Mängeln — ist der Auftraggeber berechtigt die Ware nicht zu übernehmen. Bei der Übernahme der Ware wird vermeint, dass diese keinerlei bei einer persönlichen Inspektion der Ware feststellbare Mängel aufwies. Bei persönlicher Lieferung oder Versandlieferung ist der Auftraggeber gleichzeitig verpflichtet eine Anmerkung zu Beschädigung der Ware im Frachtbrief/Lieferschein mit einer trefflichen Beschreibung dieser Bestätigung zu vermerken, und das sofort bei deren Übernahme, sofern es sich um Mängel handelt, die bei der Übernahme festgestellt werden können, oder spätestens binnen 10 Tagen nach der erfolgten Übernahme, sofern es sich um versteckte Mängel handelt. Sämtliche zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilten Mängel und Beschädigungen, bzw. Reklamationen (Beanstandungen) der Liefermenge und -qualität der Ware werden seitens des Verfertigers nicht akzeptiert.
  1. Zusammen mit der Warenlieferung stellt der Verfertiger dem Auftraggeber (welcher ein Verbraucher ist), Bestätigung über den Vertragsabschluss auf einen dauerhaften (Daten)Träger aus.
  1. Wenn der Bestellgegenstand nicht nur Ware, sondern auch eine Dienstleistung ist, so beantragt der Auftraggeber beim Verfertiger, dass dieser mit Aufnahme der Leistungserbringung nicht bis zum Ablauf der 14-tätigen Frist für den Rücktritt des Auftraggebers (also des Verbrauchers) vom Vertrag wartet (gerechnet ab dem Abschlusstag des Vertrags, der die Leistung begrifft) — und die Leistungserbringung ohne unnötigen Verzug aufnimmt, d.h. noch vor deren Verstreichung. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass die Erbringung bereits vor Ablauf der genannten Vertragsrücktrittsfrist aufgenommen wird. Der Verfertiger belehrt hiermit gleichzeitig den Auftraggeber dahingehend, dass durch das Ausdrücken dieser Zustimmung des Auftraggebers der Auftraggeber das Recht verliert vom Vertrag nach einer vollständigen Leistungserbringung zurückzutreten, und falls es bereits zur vollständigen Leistungserbringung kam. Der Auftraggeber erklärt durch das Ausfüllen und Abschicken des Bestellformulars, mit der Bezahlung des Preises, durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots, durch die Unterzeichnung des Werkvertrags ausdrücklich — dass dieser ordnungsgemäß über das obige belehrt wurde, d.h. darüber, dass er durch die Äußerung dieser Zustimmung das Recht verliert auf einen Vertragsrücktritt nach einer vollständigen Leistungserbringung und falls es zur vollständigen Leistungserbringung kam. Der Auftraggeber kann spätestens nach erfolgter Bezahlung des Preises den Verfertiger dahingehend informieren, dass er seine Zustimmung im gesamten Umfang zurücknimmt. In einem solchen Fall und falls die Leistungserbringung mit jenem 3D-Druck zusammenhängt, den der Verfertiger zu fertigen hat, beginnt die Lieferfrist für die Lieferung der Ware/Dienstleistung nicht eher zu verstreichen, bis die Vertragsrücktrittsfrist des Auftraggebers (eines Verbrauchers) abgelaufen ist und die Lieferfrist verlängert sich um diese Anzahl von Tagen + 5 Tage (Zustellungsfrist eines etwaigen Vertragsrücktritts per Post).

 

V.        Übernahme der Ware/Dienstleistung

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die bestellte Ware/Dienstleistung abzunehmen, welche ihm der Verfertiger an den in der Bestellung bestimmten Lieferort geliefert/zugestellt hat.
  1. Falls der Auftraggeber die Ware nicht abnimmt, wird der Verfertiger diese in seiner Betriebsstätte einlagern/aufbewahren und schriftlich den Auftraggeber zu deren Abholung durch eine an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers zugesandte E-Mail-Nachricht oder auf dem Postweg auffordern. Sollte der Auftraggeber die Ware auch binnen 15 Tagen ab dem Zustellungstag der schriftlichen Aufforderung nicht abholen, ist der Auftraggeber verpflichtet an den Verfertiger eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu zahlen, die dem Warenpreis einschl. Porto entspricht. Der Anspruch auf weitere Kosten, die dem Verfertiger entstanden sind infolge der Pflicht der Verletzung des Auftraggebers die Ware zu übernehmen, wie auch der Schadensersatzanspruch — bleiben davon unberührt. Durch das Verstreichen von 15 Tagen nach der zusätzlichen Nachfrist für die nachträgliche Warenübernahme erlischt die Vertragsbeziehung (die begründet wurde zwischen dem Verfertiger und dem Auftraggeber) bis auf die in diesem Punkt genannten Pflichten des Auftraggebers (Vertragsstrafe und bzw. andere geltend gemachte Ansprüche des Verfertigers) und der Verfertiger ist berechtigt die Ware/Dienstleistungen im Einklang mit den gültigen Umweltschutzvorschriften zu vernichten und/oder zu entsorgen oder diese anderweitig zu verwenden.
  1. Das Schadensrisiko an der Ware und die Haftung für den Warenschaden geht auf den Auftraggeber mit der Warenübernahme über, wobei irrelevant ist, ob der Auftraggeber die Ware persönlich oder mittels einer beauftragten Person übernimmt. In einem Fall nach im Punkt 2 dieses AGB-Artikels, geht das Risiko der Warenbeschädigung und Haftung für den Warenschaden auf den Auftraggeber an dem Tag über, wo der Auftraggeber die Ware beim ersten Zustellversuch nicht entgegengenommen hat.

 

VI.       Porto

  1. Die Portokosten des Verfertigers sind im Preis der Ware/Dienstleistung nicht inbegriffen. Diese werden in der automatisch generierten Rechnung beziffert, oder sie werden im an den Auftraggeber per E-Mail zugeschickten (Preis)Angebot oder die im Werkvertrag in Schriftform angegeben und der Auftraggeber verpflichtet sich diese zusammen mit dem Preis der Ware/Dienstleistung zu bezahlen. Der Verfertiger kann sich jedoch nach eigenem Ermessen entscheiden die Beförderung auf eigene Kosten vorzunehmen.

 

VII.     Vertragsrücktritt des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber kann vom Kaufvertrag schriftlich (sofern diese unterzeichnet wird) zurücktreten auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Art u. Weise, wie auch im Einklang mit diesen AGB, dem (Preis)Angebot oder dem Werkvertrag.
  1. Der Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab jenem Tag zurückzutreten, an dem der Auftraggeber oder eine durch diesen betraute Person (ein bestimmter Dritter) mit Ausnahme des Frachtführers — die Ware übernimmt, bzw. binnen 14 Tagen ab dem Abschlusstag des Vertrags, der die Dienst(Leistung) betrifft (oder des elektronischen Inhalts, der nicht auf einem materiellen Träger geliefert wird). Falls die Ware, die seitens des Auftraggebers in eine (1) Bestellung bestellt wurde, getrennt (sprich separat) geliefert wird, so wird die genannte Frist für den Vertragsrücktritt ab jenem Tag gerechnet, an dem der Auftraggeber oder eine durch diesen betraute Person (ein bestimmter Dritter) mit Ausnahme des Frachtführers — jene Ware übernimmt, die als letzte geliert wurde. Falls die Ware aus mehreren Teilen oder Stücken besteht, so wird die genannte Vertragsrücktrittfrist ab jenem Tag gerechnet, an dem der Auftraggeber oder eine durch diesen betraute Person (ein bestimmter Dritter) mit Ausnahme des Frachtführers — den letzten Teil oder das letzte Stück übernimmt. Falls die Ware wiederholt während eine abgegrenzten (delimitierten) Zeitraums geliefert wird, so wird die genannte Vertragsrücktrittfrist ab jenem Tag gerechnet, an dem der Auftraggeber oder eine durch diesen betraute Person (ein bestimmter Dritter) mit Ausnahme des Frachtführers — die erste gelieferte Ware übernimmt.
  1. Der Verbraucher kann sein Recht auf Vertragsrücktritt beim Verfertiger in urkundlicher Form oder in Form eines Eintrags auf einem dauerhaften (Daten)Träger geltend machen. Bei der Geltendmachung des Vertragsrücktrittsrechts ist der Auftraggeber verpflichtet über seine Entscheidung vom Vertrag zurückzutreten den Verfertiger mittels einer eindeutigen schriftlichen und auf dem Postweg zugeschickten Mitteilung/Erklärung zu benachrichtigen (am besten mit dem Dienst „eingeschrieben“ oder „zu eigenen Händen“ bezeichnet) und zwar an die Adresse des Verfertigers, wie sie in diesen AGBs angegeben ist. Zu diesem Zweck kann der Auftraggeber das Musterformblatt für einen Vertragsrücktritt benutzen, welches als Beilage zu diesen AGB, bzw. auf der Webseite des Verfertigers veröffentlicht ist.
  1. Die Vertragsrücktrittsfrist bleibt gewahrt, falls der Auftraggeber die Mitteilung über die Inanspruchnahme des Vertragsrücktrittrechts vor dem Ablauf der Vertragsrücktrittsfrist schickt, also spätestens am 14. Tag, nachdem die Vertragsrücktrittsfrist begonnen hat zu verstreichen.
  1. Der Auftraggeber kann nicht von einem Vertrag zurücktreten, der Folgendes zum Gegenstand hat:
    1. die Erbringung einer Leistung, sofern deren Erbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers aufgenommen wurde und der Verbraucher erklärte, dass dieser ordnungsgemäß darüber belehrt wurde, dass er durch diese seine Zustimmung das Recht auf einen Vertragsrücktritt verliert nach der vollständigen erbrachten Leistung und falls es zur vollständigen Leistungserbringung kam,
    2. die Lieferung (Verkauf) von Ware, gefertigt aufgrund besonderer Anforderungen des Auftraggebers, von maßgefertigter Ware oder Ware, die separat für einen (1) Verbraucher gefertigt wurde (d.h. die Lieferung jeglicher Ware, welche aufgrund der Anforderung/Bestellung des Auftraggebers gefertigt wurde, es sei denn, der Verfertiger verkauft Ware, die dieser „auf Lager“ hat und diese nicht (auch nicht teilweise) für den Auftraggeber fertigen oder modifizieren wird).

(die Anwendung der Bestimmung des § 7 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 102/2014 (Gbl.) über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Ware oder Erbringung von Leistungen aufgrund eines auf die Ferne abgeschlossenen Vertrags oder eines Vertrags, der außerhalb der Betriebsräumlichkeiten des Verfertigers abgeschlossen wurde und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, die eine solche Abtretung untersagt)

  1. Nach dem Vertragsrücktritt erstattet der Verfertiger dem Auftraggeber sämtliche Zahlungen, welche der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss geleistet hat, insbesondere den Preis einschl. der Kosten Warenzustellung an den Auftraggeber. Dies bezieht sich nicht auf die Zusatzkosten, falls der Auftraggeber eine andere Zustellungsart wählte, als die preiswerteste übliche Zustellungsart, welche der Verfertiger anbietet. Die Zahlungen werden dem Auftraggeber ohne unnötigen Verzug erstattet, spätestens binnen 14 Tagen ab jenem Tag, wo die Mitteilung über den Vertragsrücktritt nachweislich an den Verfertiger zugestellt wurde. Deren Bezahlung erfolgt auf die gleiche Weise, wie auch der Preis bezahlt wurde und die zusammenhängenden Kosten vom Auftraggeber bezahlt wurde, es sei denn der Auftraggeber stimmt einer anderen Zahlungsweise zu und zwar ohne die Berechnung jeglicher weiterer Gebühren.
  1. Beim Rücktritt vom Vertrag, dessen Gegenstand die Lieferung (Verkauf ) der Ware ist, ist der Verfertiger nicht verpflichtet an den Auftraggeber Zahlungen nach dem vorangehenden Punkt zu leisten bevor diesem die Ware zugestellt wurde oder der Auftraggeber die Verschickung der vollständigen und unbeschädigten Ware zurück an den Verfertiger nachweist, es sei denn, der Verfertiger schlägt ausdrücklich vor, dass er die Ware persönlich oder mittels einer von diesem beauftragten Person abholt. Falls der Auftraggeber um die Aufnahme der Erbringung von Leistungen während der Vertragsrücktrittsfrist ersucht, ist dieser verpflichtet dem Verfertiger den Preis für die real erbrachten Leistungen bis zu jenem Tag zu bezahlen, an dem der Auftraggeber dem Verfertiger seine Entscheidung vom Vertrag zurückzutreten mitgeteilt hat.
  1. Im Falle eines Vertragsrücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet die Ware zurückzusenden oder diese an die Adresse des Verfertigers zuzustellen, wie sie in diesen AGB angegeben ist, und zwar spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung des Vertragsrücktrittsrechts. Die Frist wird als gewahrt betrachtet, wenn der Auftraggeber die Ware vor Ablauf der 14-tägigen Frist zurücksendet (retourniert). Sämtliche rechtlichen Kosten auf Rückgabe der Ware trägt der Auftraggeber (es ist nicht möglich die Ware „Per Nachnahme“ zu versenden). Der Auftraggeber haftet für jegliche Minderung des Warenwerts infolge ihrer Behandlung/Handhabung auf eine andere Weise als jene, die für die Feststellung des Charakters, der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit der Ware notwendig ist.
  1. Für den Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers (welcher kein Verbraucher ist) finden die Bestimmungen dieser AGB keine Anwendung, sondern es kommen die gesetzlichen Bedingungen zum Tragen, wie sie im Handelsgesetzbuch, im (Preis)Angebot oder im schriftlich unterzeichneten Werkvertrag (sofern dieser unterzeichnet wird) geregelt werden und es kommen auch keinerlei Bestimmungen der Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers zur Anwendung. Die Unmöglichkeit eines Vertragsrücktritts aus den im Punkt 5 dieses AGB-Artikels genannten Gründen bezieht sich jedoch auch auf den Auftraggeber, welcher kein Verbraucher ist.
  1. Die Kontaktangaben des Verfertigers für den Fall eines Vertragsrücktritts oder einer Reklamation sind wie folgt:

 

  1. Adresse:                DATALAN Quality Instruments s.r.o., Púchovská 8, 831 06 Bratislava,

Slowakische Republik

  1. Telefonnummer:      +421 2 323 70 101
  2. Faxnummer:             N/A
  3. E-Mail:                    info@h3d.sk  oder  info@dqi.sk

 

VIII.   Mängelhaftung, Garantie und Reklamationen

 

  1. Der Verfertiger haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass die Ware/Dienstleistung, die geliefert wurde:
  1. die geforderte Qualität und Nutzeigenschaften hat; im Falle von mittels 3D-Druck gefertigter Ware wurde die Ware im Einklang mit der Bestellung des Auftraggebers und im Rahmen der technischen Spezifikationen eines 3D-Drucks gefertigt, die auf der Webseite des Verfertigers h3d.sk (der mit 3D-Druck erreichbaren mechanischen Eigenschaften und Materialeigenschaften) veröffentlicht wurde;
  2. je ohne (rechtliche, wie auch fachliche) Mängel ist;

 

  1. Der Verfertiger haftet nicht für die Mängel der Ware/Dienstleistung, die durch unvollständige und/oder ungeeignete durch den Auftraggeber beigestellte Unterlagen oder durch Weisungen des Auftraggebers verursacht wurden. Im Falle der Zusendung eines 3D-Models durch den Auftraggeber im Format *.stl, haftet der Verfertiger nur für die ordnungsgemäße Erstellung der Ware aus dem vereinbarten Material.

 

  1. Der Verfertiger ist nicht verpflichtet den Auftraggeber auf ungeeignete Unterlagen oder Weisungen hinzuweisen, da dieser nicht in der Lage ist zu beurteilen, welchem Zweck die bestellte Ware/Dienstleistung dienen soll. Der Verfertiger ist verpflichtet den Auftraggeber auf ungeeignete Unterlagen oder Weisungen nur dann hinzuweisen, sofern diese offensichtlich einer Umsetzung des 3D-Drucks oder der Leistungserbringung im Wege stehen.

 

  1. Der Verfertiger haftet nicht für Fehler im Inhalt der beigestellten Unterlagen und dieser leistet auch keinerlei Grafik-, Text- und Sprachkorrekturen.

 

  1. Der Verfertiger haftet nicht für den Inhalt der Unterlagen, für die mittels 3D-Druck gefertigte Ware, für die aufgrund der Bestellung erbrachte Dienstleistung, und deren Einklang mit den allgemein-verbindlichen Rechtsvorschriften oder Lizenzrechten.

 

  1. Mit Hinsicht auf den Charakter der Ware/Dienstleistung (der Verfertiger erbringt weder Wartungs-/Instandsetzungsleistungen für irgendeinen Hersteller, noch ist der Verfertiger ein Verkäufer irgendwelcher Ersatzteile von irgendeiner Einrichtung/Anlage) haftet der Verfertiger für keinerlei Schaden, der dem Auftraggeber oder einer anderen Drittperson im Zusammenhang mit Verwendung der Ware (die das Ergebnis eines 3D-Drucks ist), oder der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen verursacht werden könnte (dies bezieht sich sowohl auf Vermögensschäden, wie auch gesundheitliche Schäden, ferner auf Schäden verursacht durch den Betrieb der Ware oder einen Schaden an der Einrichtung, dessen Bestandteil die Ware ist, oder Schäden verursacht durch den Betrieb einer solchen Einrichtung). Ein Ersatz des entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen.

 

  1. Bei Bestellung eines 3D-Drucks ohne Leistungen des Verfertigers, die in irgendeiner Weise diesen 3D-Druck vorbereitet oder dessen Machbarkeit/Umsetzbarkeit geprüft hätten — ist der Auftraggeber verpflichtet die Unterlagen zur Umsetzung eines 3D-Drucks in einem Zustand und in einer Qualität beizustellen, die die Verfertigung der resultierenden Ware erfordert und dieser selbst deren Machbarkeit/Umsetzbarkeit beim 3D-Druck geprüft hat.

 

  1. Alleinverantwortlich ist der Auftraggeber für die Mängel der Ware/Dienstleistung, die auf das Stellen (Liefern) mangelhafter / minderwertiger Unterlagen zurückzuführen sind.

 

  1. Leichte Abweichungen, die aufgrund der beim 3D-Druck verwendeten Fertigungstechnik nicht vermieden werden können (deren Parameter vom Verfertiger vor dem Ausfüllen und Absenden der Bestellung durch den Auftraggeber, durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots des Verfertigers, durch die Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform durch den Auftraggeber veröffentlicht wurden) — gelten nicht als Mängel, genauso wie auch die durch den 3D-Druck verursachte Standardabweichungen der Materialgleichmäßigkeit, der Qualität, der Abmessungen, Farbe oder Gewicht der gelieferten Ware, sofern sich der Verfertiger nicht ausdrücklich dahingehend verpflichtet hat, dass irgendein Parameter der Ware bestimmte spezifischen, seitens des Auftraggebers vermeinte Eigenschaften haben wird.

 

  1. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der von Ihm übergebenen Unterlagen; die mittels 3D-Druck gefertigte Ware im Sinne der Unterlagen; die Dienstleistung, welche aufgrund der Bestellung des Auftraggebers erbracht wurde und deren Einklang mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (wie auch auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gültigen Vorschriften und/oder mit der allgemeinen Moral und er haftet für jedweden Schaden, der irgendeinem Dritten im Zusammenhang mit der Benutzung der Ware/Dienstleistung zugefügt worden sein könnte. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für den Schaden, den der Verfertiger erleidet und verpflichtet sich dem Verfertigers sofort und im gesamten Umstand den Schaden zu ersetzen, falls gegenüber Verfertiger irgendein Gerichts-, Verwaltungs- oder Administrativverfahren eingeleitet wird im Zusammenhang mit der Nichtkonformität der Unterlagen oder der durch 3D-Druck verfertigten Ware oder einer auf deren Grundlage erbrachten Dienstleistung mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (und/oder auch auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gültigen Rechtsvorschriften und/oder mit der allgemeinen Moral wie auch in einem solchen Fall, wenn bei diesem irgendeinen Anspruch eine Drittperson geltend machen sollte infolge der Verletzung ihrer Rechte durch den 3D-Druck oder durch Gewährung einer Leistung aufgrund der Bestellung des Auftraggebers.

 

  1. Sollte der Verfertiger bei der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass der Inhalt der beigestellten Unterlagen verunglimpfend ist, bzw. den moralischen und ethischen Ansichten des Verfertigers, oder den allgemein-verbindlichen Rechtsvorschriften oder Lizenzrechten widerspricht, so ist der Verfertiger berechtigt vom Vertrag durch die Zustellung eine schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt vom per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers oder per Post zurückzutreten. Dem Auftraggeber entsteht dabei kein Ersatzanspruch, bis auf den Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Preises.

 

  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Verfertiger nicht verpflichtet ist den Einklang der resultierenden Ware/Dienstleistung aus Sicht des Einklangs mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (und auch nicht auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gültigen Rechtsvorschriften und auch nicht den Dokumenten des internationalen Rechts zu prüfen, bzw. ob es durch die Verfertigung der Ware/Erbringung der Dienstleistung zur Verletzung irgendwelcher Rechte Dritter kommt.

 

  1. Bei Rückgabe einer Ware mit einem Mangel, die sich erst nach deren Übernahme herausgestellt hat und der nicht offensichtlich und feststellbar bei der üblichen Kontrolle und Übernahme war, und falls es sich um einen Mangel handelt, der behoben werden kann, hat der Auftraggeber ein Recht darauf, dass dieser Mangel unentgeltlich, rechtzeitig und ordnungsgemäß behoben wird. Der Verfertiger ist verpflichtet den Mangel ohne unnötigen Verzug zu beheben. Der Auftraggeber kann anstelle der Mängelabstellung einen Austausch der Ware verlangen, oder falls der Mangel nur einen Bestandteil/Teil der Ware betrifft - einen Austausch diesen Bestandteil/Teils, sofern dem Verfertiger keine unangemessenen Kosten entstehen mit Hinsicht auf den Warenpreis oder die Schwere des Mangels. Der Verfertiger kann immer anstelle einer Mangelbehebung die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie austauschen, sofern dies dem Auftraggeber keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten bereitet. Falls es sich um einen Mangel handelt, der nicht behoben werden kann und der einem ordnungsgemäßen Gebrauch, wie bei einer Ware ohne Mangel - im Wege steht (für Zwecke, die dem Verfertiger bei der Akzeptierung der Bestellung bekannt waren), hat der Auftraggeber das Rechts auf einen Umtausch der Ware oder das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn es sich zwar um behebbare Mängel handelt, jedoch der Auftraggeber wegen dem wiederholt vorkommenden Mängel nach der Reparatur oder wegen der höheren Zahl der Mängel die Ware nicht ordentlich nutzen kann. Falls es sich um andere unabstellbare Mängel handelt, hat der Auftraggeber das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis, der dem Charakter und dem Umfang des Mangels entspricht. Beschädigte oder mangelhafte Ware muss bei deren Rückgabe in der vollständigen ursprünglichen Liefermenge geliefert werden. Bei Rückgabe einer niedrigeren Warenmenge wird davon ausgegangen, dass die nicht zurückgegebene Ware keinerlei Mängel aufweist, die ihrem Gebrauch im Wege stehen würden und der Auftraggeber hat kein Anspruch darauf eine solche Reklamation anerkannt bekommen zu haben.

 

  1. Der Verfertiger ist verpflichtet die Reklamation zu bearbeiten und den Auftraggeber schriftlich (elektronisch, per Post) über das Ergebnis der Reklamationsbearbeitung binnen 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts/Empfangs der schriftlichen Reklamation zu informieren.

 

  1. Die in diesem Artikel geregelten Vorgehensweisen beziehen sich entsprechend auch auf das Einlegen einer Beschwerde oder einer Veranlassung seitens des Auftraggebers.

 

  1. Der Verfertiger gewährt eine Garantie auf die Ware/Dienstleistung im Einklang mit den entsprechenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik. Die Garantiedauer beginnt zu verstreichen ab dem Tag der Übernahme der Ware durch den Auftraggeber oder der Leistungserbringung für den Auftraggeber.

 

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt eine Reklamation auf die Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen und das unverzüglich nachdem dieser vom Warenmangel erfahren hat, durch die Zusendung einer schriftlichen Beanstandung an die Adresse des Verfertigers, wie sie in diesen AGB genannt werden und das im Einklang mit den allgemein-verbindlichen Rechtsvorschriften.

 

  1. Jegliche Ansprüche des Auftraggebers, der Verbraucher ist, und die sich aus den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zum Verbraucherschutz gültigen Rechtsvorschriften ergeben und von den nicht abgewichen werden kann — bleiben von diesen AGB unberührt.

 

  1. Im Falle eines Auftraggebers, der kein Verbraucher ist, finden hinsichtliche der Warenmangelhaftung und der Bedingungen der Garantiegewährung die Bestimmungen dieser AGB keine Anwendung, sondern es beziehen sich auf diese Bestimmungen, wie sie genannt werden im Handelsgesetzbuch, im (Preis)Angebot oder im Werkvertrag unterzeichnet in Schriftform (sofern dieser unterzeichnet wird) und es kommen keinerlei Bestimmungen der Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers zum Tragen.

 

IX.      Haftung im Zusammenhang mit den Rechten am geistigen Eigentum und Lizenzen

 

  1. Durch das Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars, durch die Bezahlung des Kaufpreises, durch die Akzeptierung des (Preis)Angebots, durch die Unterzeichnung des Werkvertrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass dieser über sämtliche notwendigen Berechtigungen dafür verfügt, um (für jedweden durch diesen bestimmten Zweck) die Ware/Dienstleistung bestellen und benutzen zu können, sofern es sich um einen Sachen handelt, bei welchen Rechte zum geistigen Eigentum greifen oder greifen könnten (dieser verfügt über die entsprechende Lizenz zur Verwendung der Sache).

 

  1. Der Verfertiger haftet nicht für den Inhalt der Unterlagen, für die durch 3D-Druck gefertigte Ware, die aufgrund der Bestellung erbrachte Dienstleistung, in Bezug auf deren Konformität mit den allgemeinen Rechtsvorschriften und Lizenzrechten, wie auch für eine etwaige Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten, da dieser nicht die Möglichkeit hat die Berechtigung des Auftraggebers oder des finalen Auftraggebers zu prüfen über solche Rechte zu verfügen (disponieren), bzw. in welchem Umfang er über diese verfügen (disponieren) kann.

 

  1. Der Verfertiger haftet für keinen Schaden, der dem Auftraggeber oder irgendeiner Drittperson im Zusammenhang mit Verwendung der Ware verursacht werden könnte, die das Ergebnis eines 3D-Drucks ist, oder der durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit etwaiger Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten gelieferten Unterlagen.

 

  1. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der durch diesen abgegebenen Unterlagen, für die mittels 3D-Druck gefertigte Ware im Sinne der Unterlagen, für Dienstleistungen, die aufgrund der Bestellung des Auftraggebers erbracht wurden, im Zusammenhang mit deren Einklang mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (wie auch auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gültigen Rechtsvorschriften und/oder der allgemeinen Moral, mit den Lizenzrechten, wie auch für die Nichtverletzung von Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten und er haftet ebenfalls für keinerlei Schaden, der irgendeiner Drittperson im Zusammenhang mit Benutzung der Ware/Dienstleistung zugefügt werden könnte. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für den Schaden, den der Verfertiger erleidet und er verpflichtet sich in einem solchen Fall den Verfertiger sofort im gesamten Umfang zu entschädigen, sollte gegen den Verfertiger irgendein Gerichts-, Verwaltungs- oder Administrativverfahren eingeleitet werden im Zusammenhang mit der Nichtkonformität der Unterlagen oder der per 3D-Druck gefertigter Ware oder der erbrachten Dienstleistung auf deren Grundlage mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (und/oder auch auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gültigen Rechtsvorschriften und/oder mit der allgemeinen Moral, mit Lizenzrechten, mit der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum einer Drittperson, wie auch in einem solchen Fall, gegen diesem eine Drittperson irgendeinen Anspruch geltend machen sollte infolge der Verletzung irgendwelcher dieser zustehenden Rechte am geistigen Eigentum mittels des 3D-Drucks oder durch die Erbringung einer Dienstleistung aufgrund der Bestellung des Auftraggebers.

 

  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Verfertiger nicht verpflichtet ist den Einklang der resultierenden Ware/Dienstleistung aus Sicht des Einklangs mit den auf dem Gebiet der Slowakischen Republik (und auch nicht auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) zu prüfen, bzw. zu prüfen, ob es durch die Fertigung der Ware/Erbringung der Dienstleistung zur Verletzung irgendwelcher Rechte Dritter, von Lizenzrechten, oder von sonstige Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten kommt. Der Verfertiger ist berechtig den Auftraggeber aufzufordern zum Nachweis des Rechts des Auftraggebers Gegenstände zu benutzen, die offensichtlich an Rechte zum geistigen Eigentum gebunden sind, und der Auftraggeber ist verpflichtet diese seine Reche nachweislich und glaubwürdig binnen 5 Tagen nach Erhalt der Aufforderung des Verfertigers zu belegen; während dieser Zeit (ab der Zustellung der Aufforderung bis zum Nachweis des Rechts) ruht das Verstreichen der Lieferfrist für die Lieferung der Ware/Dienstleistung.

 

X.        Sonstige Bestimmungen

 

  1. Der Auftraggeber bestätigt durch das Ausfüllen und Absenden der Bestellung; durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots des Verfertigers; durch die Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform, dass dieser keine abhängige Person (nicht selbstständige Person) in Beziehung zum Verfertiger ist  und auch andersrum der Verfertiger keine abhängige Person (nicht selbstständige Person) gegenüber dem Auftraggeber ist im Sinne der Definition gem. des Gesetzes Nr. 595/2003 (Gbl.) über die Einkommenssteuer (Einkommenssteuergesetz) in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften ist (d.h. insbesondere kein Subjekt mit personeller, ökonomischer oder anderer Verbindung gegenüber dem Verfertiger im Zusammenhang mit der Best. des § 2 lit. n) des Gesetzes Nr. 595/2003 (Gbl.) über die Einkommenssteuer (Einkommenssteuergesetz) in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften). Über eine etwaige Veränderung, die mit dieser etwaigen Verbindung gegenüber dem Verfertiger zusammenhängt ist der Auftraggeber verpflichtet schriftlich den Verfertiger binnen 5 Tagen ab dem Eintrittstag dieser Veränderung zu unterrichten.

 

  1. Der Verfertiger verlangt berechtigterweise vom Auftraggeber im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung, dass dieser sämtliche Rechtsvorschriften einhält, die auf dem Gebiet in der Slowakischen Republik (und auf dem Gebiet jenes Staates, wo der Auftraggeber seinen eingetragenen Sitz, Geschäftsort oder Lieferort der Ware hat) gelten und auch internationale Normen bezüglich des ethischen und verantwortungsvollen Verhaltens, insbesondere der Regeln zu Menschenrechten; zum Umweltschutz; zur nachhaltigen Entwicklung; Bestechung und Korruption und vor allem sämtliche innerstaatlichen, europäischen und internationalen Regeln, wie auch die Regeln der OECD zur Korruptionsbekämpfung, das Gesetz der USA über ausländische Korruptionspraktiken (US Foreign Corrupt Practices Act), das Gesetz des Vereinigten Königreichs gegen Korruption (UK Bribery Act), das französische Gesetz „Sapin II“ (betreffs Transparenz und Korruptionsbekämpfung) und auch internationale Geschäftssanktionen, die seitens der Europäischen Union oder der UNO (im Einklang mit dem Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen) auferlegt werden können.

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich durch das Ausfüllen und Absenden der Bestellung, durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots des Verfertigers, durch die Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform, dass dieser keinerlei anderen Person das Angebot macht, gewährt und eine Zustimmung zur Gewährung erteilt oder von irgendeiner Person empfängt oder seine Zustimmung für ein solches Empfangen gibt, ob nun für sich, oder eine andere Person — bezüglich irgendwelcher finanziellen oder nichtfinanzieller Vergünstigung, Schenkung, oder irgendeiner anderen Begünstigung, die im Sinne des anwendbaren Rechts ungesetzlich oder mit Korruption verbunden ist, ob nun direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der vom Verfertiger gelieferten Ware/Dienstleistung und dass dieser auf die Einhaltung eines solchen Verhaltens bei seinen Angestellten und Vertretern achten wird. Der Auftraggeber wird den Verfertiger auf jegliche Verdachtsmomente oder die Verletzung dieser Antikorruptionsverpflichtung sofort schriftlich hinweisen.

 

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt durch irgendeine rechtliche Handlung irgendeine Forderung gegenüber dem Verfertiger mit dem Preis für die Ware/Dienstleistung zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt irgendeines seiner Rechte gegenüber dem Verfertiger an Dritte abzutreten. Die sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Rechte des Auftraggebers, die nicht ausgeschlossen werden können, bleiben davon unberührt.

 

  1. Der Auftraggeber bestätigt durch das Ausfüllen und Absenden der Bestellung, durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots des Verfertigers, durch die Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform, dass dieser nicht bei Finanzdirektion der Slowakischen Republik in der Liste der Vorsteuerabzugsberechtigten (Zoznam platiteľov dane z pridanej hodnoty) geführt wird, bei dem Gründe für die Aufhebung der Vorsteuerregistrierung ("MwSt.-Registrierung") eintraten und ist auch nicht auf dem entsprechenden Portal der Finanzdirektion der Slowakischen Republik in einem solchen Zusammenhang veröffentlicht. Sollte es zur Veröffentlichung des Auftraggebers in einer solchen Liste kommen, so ist er Auftraggeber verpflichtet über diesen Umstand schriftlich den Verfertiger binnen 5 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen. Sollte es auf irgendeine Weise zu irgendwelcher Zahlung oder finanziellen Leistung des Verfertigers gegenüber dem Auftraggeber kommen und die obige Bestätigung des Auftraggebers unaktuell werden, insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) falls der Verfertiger aus Gründen der Steuerhaftung gem. § 69 Abs. 14 in Verbindung mit dem § 69b Abs. 1 des Gesetzes Nr. 222/2004 (Gbl.) über zur Mehrwertsteuer in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften für den Verfertiger die nicht entrichtete Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) begleicht, entsteht dem Verfertiger das Recht vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe mindestens in der Höhe der beglichenen Steuer zu verlangen, wie auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten und jedwede (auch eine nicht fällige bzw. verjährte) Forderung mit jedweder Forderung des Auftraggebers zu verrechnen; das Recht des Verfertigers im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

 

  1. Der Auftraggeber bestätigt durch das Ausfüllen und Absenden der Bestellung; durch das Akzeptieren des (Preis)Angebots des Verfertigers; durch die Unterzeichnung des Werkvertrags in Schriftform, dass er im vollen Umfang sämtliche anzuwendende arbeitsrechtliche Vorschriften auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung befolgt und für deren Einhaltung sorgt und das vor allem der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 311/2001 (Gbl.) des Arbeitsgesetzbuchs in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften und des Gesetzes Nr. 82/2005 (Gbl.) über Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften. Sollte dem Verfertiger infolge der Handlungsweise des Auftraggebers im Widerspruch zur obigen Bestätigung vom Kontrollorgan (im Einklang mit der Best. des Gesetzes Nr. 82/2005 (Gbl.) über Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften) eine Sanktion auferlegt werden, hat der Verfertiger die gleichen Rechte, wie sie im vorangehenden Punkt in fine genannt werden.

 

XI.      Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre

 

  1. Der Schutz personenbezogener Daten in der Gesellschaft des Verfertigers richtet sich nach einem gesonderten Dokument.

 

XII.     Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten

 

  1. Der Auftraggeber, welcher Verbraucher ist - hat das Recht sich an den Verfertiger mit einem Abhilfeantrag zu wenden, sofern dieser mit der Art u. Weise, wie der Verfertiger seine Reklamation bearbeitete nicht zufrieden ist oder falls dieser der Ansicht ist, dass der Verfertiger seine Rechte verletzte. Der Verbraucher hat das Recht einen Antrag auf Aufnahme einer alternativen (außergerichtlichen) Streitbeilegung beim Subjekt der alternativen Streitbeilegung zu stellen, falls der Verfertiger auf den Antrag im Sinne des vorangehenden Satzes ablehnend geantwortet  oder auf diesen binnen 30 Tagen ab dem Tag seiner Absendung (gar) nicht geantwortet hat. Die Möglichkeit des Verbrauchers sich an ein Gericht zu wenden bleibt davon unberührt.

 

  1. Für die außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag ist die Slowakische Handelsinspektion (Slovenská obchodná inšpekcia) zuständig, mit dem Sitz: Prievozská 32, 827 99 Bratislava, Firmen-Nr. (ID-Nr. des Unternehmens): 17 331 927, die zum obigen Zweck erreicht werden kann unter der Adresse Slovenská obchodná inšpekcia (Slowakische Handelsinspektion), Ústredný inšpektorát (Zentralinspektorat), Odbor medzinárodných vzťahov a alternatívneho riešenia sporov (Bereich internationale Beziehungen und alternative Streitlösung), Prievozská 32, 827 99 Bratislava 27, oder elektronisch unter  ars@soi.sk oder unter adr@soi.sk, Internetadresse: https://www.soi.sk/. Die Online-Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verfertiger und dem Auftraggeber aus dem Kaufvertrag genutzt werden. Der Verbraucher hat das Recht einen Antrag zu stellen auf Aufnahme einer alternativen Beilegung von Streitigkeiten gem. des Gesetzes Nr. 391/2015 (Gbl.) über die alternative Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung der einschlägigen Folgevorschriften auf eine mit den Best. des § 12 des genannten Gesetzes konforme Art u. Weise. Subjekte der alternativen Streitlösung sind Organe und berechtigte juristische Personen gem. der Best. des § 3 des genannten Gesetzes.

 

  1. Das Europäische Verbraucherzentrum der Slowakischen Republik (Európske spotrebileľské centrum Slovenskej republiky), mit dem Sitz Mlynské nivy 44/a,&